- Zinskonto
- Zinskonto,Konto der doppelten Buchführung, das nach den Kontenplänen regelmäßig getrennt in Aufwands-(Schuld-) und Ertrags-(Guthaben-)Zinsen geführt wird. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden gemäß Verrechnungsverbot nach § 246 Absatz 2 HGB Aufwands- und Ertragszinsen grundsätzlich getrennt ausgewiesen.
Universal-Lexikon. 2012.